Artikel Presse über Betriebsunterbrechungen „Ausgabe vom 18.05.2020“ von Mag. Manuel Fähnrich Akad. Vkfm. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung werden die Risiken einer Unterbrechung des Betriebs versichert. Jedoch knüpft die Leistungspflicht des Versicherers nicht nur daran an, dass ein Betrieb tatsächlich vorübergehend (teilweise) unterbrochen ist, sondern zusätzlich an den Grund. Der Grund für die Unterbrechung muss mittels des Versicherungsvertrags gedeckt sein.