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Abschlusszwang / Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang durchbricht den Grundsatz der Abschlussfreiheit. Darunter wird die Verpflichtung gewisser Unternehmen zum Vertragsabschluss verstanden, welche Dienstleistungen erbringen, auf die jeder angewiesen ist (Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe, Post, etc.). Weiters sind davon auch Unternehmen betroffen, die eine Monopolstellung genießen und daher die Erbringung öffentlich angebotener Dienstleistungen nur aus sachlichen Gründen verweigern dürfen. Neben der Pflicht zum Abschluss eines Vertrages umfasst der Kontrahierungszwang auch die Pflicht ein Angebot annehmen zu müssen.
