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Abtretung / Zession
Die Abtretung/Zession ist die Übertragung einer Forderung eines Gläubigers auf einen neuen Gläubiger. Grundsätzlich muss der Schuldner – solange sich seine Rechtsposition nicht verschlechtert – der Abtretung/Zession nicht zustimmen, damit ein derartiger Gläubigerwechsel durchgeführt werden kann. Die Abtretung/Zession ist neben dem Verpflichtungsgeschäft (Titel) das Verfügungsgeschäft (Modus) für die Rechtsänderung (Lehre von Titel und Modus).
