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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Definition

AGB sind grundsätzlich vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Standardisierung und Konkretisierung von Verträgen dienen sollen und einseitig von einem Vertragspartner gestellt wer-den. AGB gelten nur kraft Parteienvereinbarung und bedürfen für eine Abänderung der beiderseitigen Zustimmung. Gerade weil ein Vertragsteil die AGB stellt und der andere sich unterwirft, bedarf es – um Missbrauch zu verhindern – einer bestimmten Kontrolle. Voraussetzung zur tatsächlichen Geltung der AGB ist, dass die Einbeziehung vor Vertragsabschluss erklärt und deutlich darauf hingewiesen wird. Zusätzlich muss der einbeziehende Vertragspartner zumindest die Möglichkeit haben, den Inhalt der AGB zu lesen. Weitere Grenzen werden durch die Geltungskontrolle und die Inhaltskontrolle gesetzt. Es kann auch sein, dass nur einzelne Klauseln nach einer Überprüfung für unzulässig erklärt werden; dies schadet der Zulässigkeit der übrigen Klauseln nicht.

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