Anerkenntnis
Mit einem Anerkenntnis wird jeglicher Zweifel über ein bestehendes Recht durch Nachgeben ausgeräumt. Es wird damit ein Bestehen von Verpflichtungen oder tatsächlichen Verhältnissen bestätigt. Eine bis dahin bestandene Unsicherheit wird durch das Anerkenntnis zur Gänze beseitigt. Zwei Arten von Anerkenntnissen werden unterschieden. Bei einem deklarativen Anerkenntnis handelt es sich um eine bloße „Wissenserklärung“. Dies zieht keinerlei rechtgeschäftliche Verpflichtungen nach sich, lediglich die Beweislast wird zu Lasten des Anerkennenden verschoben. Das konstitutive Anerkenntnis jedoch schafft eine Verpflichtungsgrund und kann als Bestätigung der Fakten verstanden werden, was wiederum Rechtssicherheit bringt und Auswirkungen auf die Verjährung hat.
