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Anfechtung – Definition
Unter einer Anfechtung wird die rückwirkende Auflösung eines Vertrages durch Ausübung eines Gestaltungsrechtes verstanden. Häufigster Anfechtungsgrund eines Vertrages ist Irrtum gem § 871 ABGB, ebenso kann eine solche aber auch wegen List oder Drohung erfolgen. Eine erfolgreiche Anfechtung geht mit einem schuld- und sachenrechtlichen rückwirkenden Wegfall des Vertrages einher (ex tunc – Wirkung).