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Anspannungsprinzip – Definition

Das Anspannungsprinzip gilt nach einer Scheidung sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten. Es besteht für beide Teile die Pflicht seine subjektiven Möglichkeiten auszuschöpfen und sich ernstlich zu bemühen, ausreichend Einkommen zu erwirtschaften.
Einerseits kann dem Unterhaltspflichtigen ein hypothetisches höheres Einkommen unterstellt werden und somit die Bemessungsgrundlage für den angemessenen Unterhalt erhöht werden. Andererseits kann auch dem Unterhaltsberechtigten ein hypothetisches Einkommen unterstellt werden, das ihm zu erzielen zumutbar ist, um die Unterhaltspflicht zu verringern.

Das Anspannungsprinzip gilt sowohl für den Ehegattenunterhalt als auch für den Kindesunterhalt.

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