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Anspruch – Definition
Unter einem Anspruch wird das subjektive Recht, das die Befugnis erhält, ein Tun oder Unterlassen von einer anderen Person zu verlangen, verstanden. Ansprüche können sowohl durch Klagen als auch durch Zwangsvollstreckungen durchgesetzt werden. Ist die Klage auf ein positives Tun gestützt, so wird von einer Leistungsklage gesprochen, richtet sich das Begehren auf eine Unterlassung so handelt es sich um eine Unterlassungsklage. Ansprüche finden sich neben dem Schuldrecht (Anspruch auf Kaufpreiszahlung), wo sie auch als Forderungen bezeichnet werden, auch im Sachenrecht (Herausgabeanspruch des Eigentümers).