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Anspruchskonkurrenz
Kann ein Gläubiger mehrere Ansprüche geltend machen, ist vorab zu klären, ob diese nebeneinander bestehen können, oder ob die Geltendmachung eines Anspruches die anderen verdrängen würde (Derogation). Eine Anspruchskonkurrenz liegt vor, wenn eine parallele Anwendung mehrerer Ansprüche möglich ist und somit zwischen den Anspruchsgrundlagen frei gewählt werden kann.
