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Aufsandungserklärung – Bedeutung
Mit der Aufsandungserklärung erklärt sich der Eigentümer einer Liegenschaft schriftlich zur Eintragung (Einverleibung) im Grundbuch einverstanden. Die Aufsandungserklärung ist das Verfügungsgeschäft (modus) beim Erwerb von dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen.