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Ausgedinge
Beim Ausgedinge handelt es sich um eine Mischform aus Forderungsrechten, Pfandrechten und persönlichen Dienstbarkeiten. In landwirtschaftlichen Kreisen ist es folglich das Recht der früheren Eigentümer auf Wohnung, Fürsorge und Unterhalt mit dem Zweck ihnen einen ruhigeren Lebensabend zu ermöglichen.
