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Außenvollmacht – Definition

Wird die vom Machtgeber erteilte Vollmacht einem Dritten oder der breiten Öffentlichkeit gegenüber kundgetan, so handelt es sich um eine Außenvollmacht. Bei der Innenvollmacht erteilt der Machtgeber seine Vollmacht nur intern gegenüber seinem Vertreter.

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