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Baugrundrisiko – Definition

In der Praxis wird mit Hilfe des Baugrundrisikos geklärt, wer das wirtschaftliche Risiko im Falle des Scheiterns, oder die Verzögerung der Bauführung eines Werkes aufgrund Untauglichkeit der Bodenverhältnisse trägt. Zumal Schwierigkeiten mit dem Baugrund in die Sphäre des Bauherrn fallen, kann der Bauunternehmer von diesem, bei einem gänzlichen Scheitern der Bauführung, Entgelt und bei einer Verzögerung Mehrkosten verlangt werden. Den Werkunternehmer trifft jedoch eine Warnpflicht.

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