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Benützungsvereinbarung
Steht eine Sache im Miteigentum mehrerer Personen, so kann hinsichtlich der Benützung einstimmig eine Vereinbarung getroffen werden. Kommt eine solche, mangels Einigkeit der Parteien nicht zu Stande, so kann bei Gericht eine entsprechende Benützungsregelung begehrt werden. Bei unbeweglichen Sachen können sowohl vertragliche als auch eine gerichtliche Benützungsvereinbarungen im Grundbuch ersichtlich gemacht werden.
