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Bestandsvertrag – Definition
Mit Hilfe eines Bestandvertrages wird die zeitlich beschränkte Überlassung einer unverbrauchbaren Sache gegen Entgelt geregelt. Es werden zwei Arten von Bestandsverträgen unterschieden. Wird die Sache zum Gebrauch überlassen, handelt es sich um Miete. Wird diese jedoch zur Fruchtziehung überlassen und darf der Bestandnehmer die erwirtschafteten Einnahmen einbehalten, so handelt es sich um Pacht.