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Betreibungskosten
Unter Betreibungskosten werden alle Kosten verstanden, die bei der außergerichtlichen Eintreibung von Geldschulden entstehen. Im Falle eines schuldhaften Verzugs können alle Kosten, die zur notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendet wurden und nicht unverhältnismäßig sind, aus dem Titel des Schadenersatzes eingefordert werden.
