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Bürgenregress

Beim Bürgenregress steht der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die „fremde“ Schuld ein. So geht die Forderung des Gläubigers auf den Bürgen über (Legalzession) und dieser ist damit berechtigt, den Ersatz der bezahlten Schuld zu verlangen.

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