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Bürgschaft
Unter einer Bürgschaft wird auch die Sicherstellung einer Schuld verstanden. Für den Fall, dass der Schuldner nicht in der Lage ist seine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger zu begleichen, wird der Bürge subsidiär (nach vorhergehender Mahnung) zur Erfüllung herangezogen. (Ausnahme: siehe Bürge und Zahler) Durch den Bürgenregress kann der Bürge Ersatz für die getilgte Schuld begehren. Sämtliche Bürgschaften bedürfen zu ihrer Geltung der Schriftlichkeit.
