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Culpa in contrahendo (cic)
Bereits mit Anbahnung des Rechtsgeschäftes entstehen zwischen den potenziellen Vertragsparteien sowohl Aufklärungspflichten als auch Schutz- und Sorgfaltspflichten. Werden diese vorvertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt, so wird der pflichtwidrig Handelnde aus cic schadenersatzpflichtig. Werden lediglich die Aufklärungsplichten verletzt so ist ausschließlich der Vertrauensschaden zu ersetzen.
