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Darlehensvertrag – Definition
Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen zu übergeben, mit welchen der Darlehensnehmer nach freien Belieben verfügen kann.
Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer vertretbare Sachen zu übergeben, mit welchen der Darlehensnehmer nach freien Belieben verfügen kann.