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Dauerschuldverhältnis – Definition

Im Gegensatz zu Zielschuldverhältnissen begründen Dauerschuldverhältnisse die Verpflichtung der Vertragsparteien über einen längeren Zeitraum und enden demnach nicht automatisch mit einer einmaligen Erfüllungshandlung. Die Leistungserbringung kann hierbei in einem fortlaufenden Tun, Dulden oder Unterlassen bestehen. Zu unterscheiden sind befristete Dauerschuldverhältnisse, die nach Zeitablauf automatisch enden, von unbefristeten Dauerschuldverhältnissen, die mit einer ordentlichen Kündigung – meistens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist – beendet werden können. Zusätzlich ist jederzeit die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und die einvernehmliche Auflösung möglich.

Beispiele Dauerschuldverhältnisse:

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