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Deliktsfähigkeit – Definition

Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit schadenersatzpflichtig für das eigene Handeln zu sein und in das Unerlaubte einer Handlung einzusehen. Diese wird grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres erreicht. Ausnahmen bestehen in besonderen Fällen des Geisteszustandes.

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