Startseite »
Deliktshaftung
Die Deliktshaftung ist eine Verschuldenshaftung und wird durch schadenersatzpflichtiges Verhalten aufgrund der Verletzung von allgemeinen Verhaltenspflichten begründet, wobei die Beweislast für das Verschulden beim Geschädigten liegt. Voraussetzung für das Entstehen der Schadenersatzpflicht ist das Vorliegen der Deliktsfähigkeit des Schädigers. Die Deliktshaftung ist zu unterscheiden von der Vertragshaftung, die sich aus der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen ergibt.
