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Dienstbarkeit (Servitut)

Die Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, welches ermöglicht gegenüber jedermann (also auch dem Eigentümer) eine Duldung oder Unterlassung zu erwirken. Es gibt sowohl Personaldienstbarkeiten, die eine bestimmte Person berechtigen und daher auch spätestens mit deren Tod enden, als auch Grunddienstbarkeiten, die eine Liegenschaft betreffen und den Eigentümer eines Grundstückes zu Lasten eines anderen Grundstückes berechtigen. Die Servitute verpflichten daher die Eigentümer etwas zu dulden oder zu unterlassen und den Servitutsinhaber, diese möglichst schonend auszuüben.

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