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Dienstleistungsvertrag

Den Gegenstand eines Dienstleistungsvertrages bildet das Tätigwerden in Form eines sorgfältigen Bemühens beim Dienstvertrag, der Herstellung eines Erfolges beim Werkvertrag, Rechtshandlungen bei einem Auftrag oder der Obsorge über eine Sache bei der Verwahrung.

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