Startseite »
Ehepakt
Der Ehepakt ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern, der es ermöglicht, von der gesetzlich bestehenden Gütertrennung abzuweichen. Der Abschluss eines Ehepaktes unterliegt der Notariatsaktspflicht. Der Ehepakt kann in Form eines Gütergemeinschaftsvertrages oder – in der Praxis seltener – eines Erbvertrages geschlossen werden.
