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Eherecht
Das Eherecht umschreibt jene Rechtsnormen, die sich auf die Begründung, den Inhalt und die Auflösung der Ehe, sowie auch das Verhältnis der Ehegatten untereinander, beziehen. Als Rechtsgrundlagen sind hierbei das EheG und das zweite Hauptstück des ABGB (§§ 44 – 100) zu nennen.
