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Eigentümerhypothek
Bei einer Hypothek, die dem Gläubiger der gesicherten Forderung zusteht, der gleichzeitig auch Eigentümer jenes Grundstückes ist, auf dem die Hypothek begründet wurde, wird von der Eigentümerhypothek gesprochen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer gleichzeitig auch Gläubiger des Pfandrechts an seiner Liegenschaft ist und führt dazu, dass der Eigentümer aus der Hypothek nicht vollstrecken kann.
