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Eigentumsfreiheitsklage
Die Eigentumsfreiheitsklage – auch actio negatoria – dient als Rechtsbehelf für Eigentümer zur Abwehr von Störungen in Form von Unterlassung, Wiederherstellung und Schadenersatz (§ 523 ABGB). Unter Umständen besteht ein Konkurrenzverhältnis zur Besitzstörungsklage.
