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Eigentumsklage – Erklärung

Die Eigentumsklage – auch rei vindicatio – steht dem nicht besitzenden Eigentümer gegen den besitzenden Inhaber zu und wird entweder auf Herausgabe der Sache oder auf Räumung der Liegenschaft gerichtet. Dem rechtmäßigen Inhaber steht als Rechtsbehelf die Einwendung des Rechts zur Innehabung frei.

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