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Eigentumsvorbehalt

Mittels Eigentumsvorbehalts kann ein Kaufpreisanspruch des Verkäufers gegenüber einem Käufer gesichert werden. Ziel dieser Vereinbarung ist es demnach, dass das Eigentum erst mit vollständiger Begleichung des Kaufpreises an den Vorbehaltskäufer übergeht. Diesem steht aber ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum zu, welches er an einen Dritten übertragen kann. Gerät der Käufer mit der Entrichtung des Kaufpreises in Verzug, kann der Verkäufer von seinem Recht, die Kaufsache mittels rei vindicatio zurückzuverlangen, Gebrauch machen.

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