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EINBEZIEHUNGSKONTROLLE

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rechtswirkung zwischen zwei Vertragsparteien entfalten können, muss dies ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) oder konkludent vereinbart werden. Zusätzlich muss der Vertragspartner die Möglichkeit erhalten, von den AGB Kenntnis zu erlangen.

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