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EINVERLEIBUNG (INTABULATION) – DEFINITION

Durch die Einverleibung besteht die Möglichkeit dingliche Rechte an Liegenschaften zu erwerben (zB durch Eintragung in das Grundbuch). Sie dient dem unbedingten Rechtserwerb, d.h. ein bestimmtes Recht geht ohne weitere Bedingungen erfüllen zu müssen, auf eine Person über. Durch die Intabulation kann auch ein Rechtsverlust des Verkäufers, bewirkt werden. Notwendige Voraussetzung ist die <ahref=“https://nfra.at/rechtslexikon/aufsandungserklaerung/“>Aufsandungserklärung.

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