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ENTSCHÄDIGUNGSBÜRGE

Ein Entschädigungsbürge gibt dem Bürgen das Versprechen, ihn schadlos zu halten, für den Fall, dass dieser vom Gläubiger auf Grund seiner Bürgschaft beansprucht wird. Eine Legaldefinition des Entschädigungsbürgen findet sich in §1348ABGB.

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