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ERBANTRITTSERKLÄRUNG

Mit einer Erbantrittserklärung erklärt sich ein Erbe unwiderruflich bereit, die Erbschaft anzutreten. Zu unterscheiden ist zwischen einer unbedingten und einer bedingten Erbantrittserklärung. Bei einer unbedingten Erbantrittserklärung wird die gesamte Erbschaft des Verstorbenen ohne einen Haftungsvorbehalt angenommen. Das bedeutet, dass der Erbe für alle Schulden mit dem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe haftet. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn die Passiva die Aktiva der Verlassenschaft übersteigen. Bei einer bedingten Erbantrittserklärung besteht die Haftung nur bis zum Wert der übernommenen Aktiva. Das Risiko der Schuldenhaftung ist bei der bedingten Erbantrittserklärung also beschränkt.

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