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ERBE

Ein Erbe ist diejenige Person, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession), alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt. Sofern der Erbe eine überschuldetet Verlassenschaft angenommen hat, ist jedoch darauf zu achten, ob dieser eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat. Mittels Einantwortung kann der Erbe die gesamte Verlassenschaft oder eine Quote davon erwerben.

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