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ERFÜLLUNGSORT
Als Erfüllungsort wird jener Ort bezeichnet, an dem der Schuldner die geschuldete Leistung anzubieten hat. Wo die Leistung zu erbringen ist, unterscheidet sich, je nachdem ob es sich um eine Bringschuld oder eine Holschuld handelt. Neben der Holschuld und Bringschuld, gibt es auch die Schickschuld.
