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FAHRLÄSSIGKEIT

Die Fahrlässigkeit ist neben dem Vorsatz eine Verschuldensart, welche die subjektive Einstellung des Täters zum Ausdruck bringt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Missgeschicke passieren, die auch einem durchschnittlich aufmerksamen Menschen gelegentlich unterlaufen. Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich, wenn sich Personen äußerst nachlässig und leichtsinnig verhalten. Einem sorgfältig handelnden Dritten, würden derartige Fehler allerdings niemals widerfahren. Insbesondere ist die Differenzierung, für das DHG als auch für den entgangenen Gewinn von Relevanz. Weiters ist die Unterscheidung oftmals von Bedeutung, weil die Vertragsparteien untereinander die Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Öfteren auch ausschließen, insbesondere erfolgt dieser Ausschluss auch häufig in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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