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Gerichtskommissär

Der Gerichtskommissär ist ein Notar, der im außerstreitigen Verfahren für das Gericht Amtshandlungen zu erledigen hat. Er wickelt das Verlassenschaftsverfahren ab und hat alle relevanten Umstände (wie z.B. Todesfallaufnahme) zu erheben (§ 145 AußStrG). Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Feststellung der Verlassenschaft und potenzieller Erben. Erfordern es die Umstände, kann er auch Sicherungsmaßnahmen treffen (§ 147 AußStrG).

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