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Gerichtsstand (Internationales Zivilverfahrensrecht)
Das Internationale Zivilverfahrensrecht regelt, ob die Gerichte eines bestimmten Staates bei Sachverhalten, die einen Auslandsbezug aufweisen, zuständig sind. Das österreichische internationale Zivilverfahrensrecht legt daher fest, ob ein Gerichtsstand in Österreich besteht. Ein Gerichtsstand in Österreich besteht dann, wenn österreichische Gerichte zuständig sind. Mithilfe von EU-Verordnungen wird für den Bereich der Europäischen Union das Recht der internationalen Zuständigkeit einheitlich geregelt.
