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Gläubiger – Definition

Unter einem Gläubiger wird eine Person verstanden, die gegen den Schuldner einen Anspruch hat. Bei einem zweiseitigen Vertrag (wie z.B. bei einem Kaufvertrag) sind beide Vertragsparteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner.

Es ist zwischen einseitig/zweiseitig verpflichtenden und zweiseitig/zweiseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften zu unterscheiden.

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