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Halter

Der Halter ist eine Person, der eine Sache auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt. Von großer Bedeutung ist dieser Begriff z.B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), bei der Tierhalterhaftung gem. § 1320 ABGB, bei der Wegehalterhaftung (§ 1319a ABGB) sowie der Bauwerkehaftung gem. § 1319 ABGB, um diejenige Person zu umschreiben, welche für etwaige Schäden haftet. Weiteres Kriterium ist, dass dem Halter die Sache zur freien Verfügung steht. Ein Halter muss nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer sein, sondern kann auch ein Pächter, Leasingnehmer etc. sein.

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