Startseite » Immaterieller (ideeller) Schaden

Immaterieller (ideeller) Schaden

Hat der Geschädigte einen nicht in Geld messbaren Nachteil erlitten, liegt ein immaterieller (ideeller) Schaden vor. Immaterielle Schäden sind nur in Ausnahmefällen zu ersetzen. Der praktisch wichtigste Anwendungsfall ist das Schmerzengeld.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner