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Invitatio ad offerendum

Bei der invitatio ad offerendum als Einladung zur Abgabe eines Angebots mangelt es am Bindungswillen des Anbietenden und stellt dies daher kein bindendes Angebot dar. Die potenziellen Vertragspartner werden lediglich aufgefordert, ein eigenes bindendes Angebot abzugeben, dass in Folge dann angenommen werden kann (aber nicht muss). In der Praxis ist dies vor allem bei Zeitungsinseraten, der Ausschreibung in einem Onlineshop, dem Ausstellen in einem Schaufenster oder der bloßen Übersendung von Preislisten bekannt.

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