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Kausalität (Verursachung)

Zusätzlich zum Schaden, zur Rechtswidrigkeit und zum Verschulden ist die Kausalität eine Voraussetzung der schadenersatzrechtlichen Haftung. Besonders bedeutsam für die Prüfung der Kausalität eines Verhaltens ist die Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel). Mit dieser Formel wird festgestellt, ob eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten für den Schadenseintritt ursächlich war. Ein aktives Tun ist für einen Schaden kausal, wenn das Wegdenken jenes Verhaltens zu einem Wegfall des Schadens führen würde. Im Gegensatz dazu ist ein Unterlassen kausal für einen Erfolg, wenn der Schaden durch das Hinzudenken des gebotenen Tuns entfallen würde. Der weite Begriff der Kausalität wird durch das Erfordernis der Adäquanz eingeschränkt. Mithilfe der Adäquanz soll bei Vorliegen völlig atypischer Kausalverläufe eine Schadenszurechnung ausgeschlossen werden.

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