Kündigungsanfechtung – einfach erklärt
Eine Kündigung kann wegen eines verpönten Motivs oder wegen Sozialwidrigkeit bei Gericht mittels Klage angefochten werden. Die Klage ist im Grunde auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Von der Art der jeweiligen Stellungnahme des Betriebsrats (Widerspruch, Zustimmung, keine Stellungnahme) hängt ab, wer im Ergebnis (Betriebsrat, Arbeitnehmer), in welcher Frist (grundsätzlich beträgt die Frist zwei Wochen) aus welchen Gründen (verpöntes Motiv, Sozialwidrigkeit) die Kündigung anfechten kann. Besteht allerdings in einem grundsätzlich betriebsratspflichtigen Betrieb (das ist ein Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern) kein Betriebsrat, so kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung diese beim Gericht selbst anfechten.