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Leistungsort
Unter dem Leistungsort wird jener Ort verstanden, an welchem der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß anzubieten und der Gläubiger diese anzunehmen hat. In Frage kommen vor allem Bringschuld, Holschuld oder Schickschuld.
Unter dem Leistungsort wird jener Ort verstanden, an welchem der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß anzubieten und der Gläubiger diese anzunehmen hat. In Frage kommen vor allem Bringschuld, Holschuld oder Schickschuld.