Startseite »
Natürliche Person
Jeder Mensch gilt von der Geburt bis zu seinem Tod als „natürliche Person“ und ist Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit). Weiters verfügen natürliche Personen über eine Handlungsfähigkeit.
Jeder Mensch gilt von der Geburt bis zu seinem Tod als „natürliche Person“ und ist Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit). Weiters verfügen natürliche Personen über eine Handlungsfähigkeit.