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Naturalobligation
Bei einer Naturalobligation handelt es sich um eine nicht mehr prozessual durchsetzbare Schuld. Verjährt z.B. eine Forderung, bleibt diese als Naturalobligation bestehen. Nach Verjährung einer Forderung kommt es demnach nicht zu einem absoluten Rechtsverlust. Es wird zwar weiterhin eine zu erbringende Leistung geschuldet, jedoch besteht nicht die Möglichkeit diese Forderung zwangsweise durchzusetzen (beispielweise durch eine Klage). Wird die Leistung jedoch freiwillig vom Schuldner erbracht, gilt die Zahlung bzw. die Schuld als erbracht. Eine solche dennoch erbrachte Leistung kann nicht gemäß § 1432 ABGB zurückgefordert werden (Kondiktionsausschluss).
