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Positiver Schaden

Von einem positiven Schaden wird dann gesprochen, wenn ein bereits vorhandenes Vermögensgut beschädigt wird (Beispiel: Zerstörung einer Sache). Der positive Schaden wird bei jedem Verschuldensgrad ersetzt. Die Rechtsprechung legt den Terminus des positiven Schadens relativ weit aus. Demnach liegt ein solcher bereits dann vor, wenn eine Gewinnchance im Verkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.

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